Strafrecht
Das Strafrecht legt fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Strafen dafür verhängt werden können. Damit schützt der Staat die Gesellschaft und sorgt für die Ahndung von Straftaten. Ich übernehme die Verteidigung sowohl in Strafsachen, als auch die individuelle Opfervertretung.

Jugendstrafrecht

Erwachsenenstrafrecht

Strafvollzugsbetreuung

Personensuche
Jugendstrafrecht
Präventive Maßnahmen und gezielte Unterstützung
Rechtsberatung und Aufklärung
Haben Sie Fragen im Hinblick auf eine Vorladung, einen Haftbefehl oder eine Festnahme Ihres 14- bis 18-jährigen jugendlichen Kindes oder 18- bis 21-jährigen Heranwachsenden?
Verteidigung im Strafverfahren
Haben Sie Fragen zur Verteidigung in Ihrem Strafverfahren? Im Hinblick auf ein Strafverfahren ist es entscheidend, welche Strategie man verfolgt. Angesichts des individuellen Falles können unterschiedliche Wege beschritten werden.
Vermittlung Sozialdienste
Suchen Sie begleitende Hilfe für Ihren Jugendlichen in einer Strafsache? Während eines Jugendstrafverfahrens ist eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe / dem Jugendamt eine Selbstverständlichkeit, um den erzieherisch besten Weg für den betroffenen Jugendlichen zu finden.
Förderungsmaßnahmen
Wünschen Sie eine Beratung zu einer möglichen Förderung? In der Kommunikation mit sozialen Einrichtungen können individuelle Förderungsmaßnahmen erarbeitet werden.
Familienunterstützung
Benötigen Sie Hilfe im Umgang mit sozialen Einrichtungen? Gerne leistet unsere Kanzlei Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme.
Die beste Lösung
Egal, ob es sich um ein persönliches oder berufliches Anliegen handelt: Ihrer Strafsache widme ich mich mit größter Aufmerksamkeit und arbeite entschlossen daran, die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen.
Individuelle Betreuung
Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen eine individuelle Betreuung und umfassende Fachkenntnisse. Ich setze mich konsequent für unsere Ziele ein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Verteidigung im Jugendstrafrecht
Eine Strafverteidigung wird als Pflichtverteidiger und als Wahlverteidiger übernommen. Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden erfordert besondere Kenntnisse, Engagement und ein tiefes Verständnis für die komplexen Abläufe eines Jugendstrafverfahrens. Mein Ziel ist es, die individuellen Umstände jedes Falles präzise zu erfassen und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um junge Mandanten vor ungerechtfertigten Nachteilen zu bewahren.
Ein zentraler Aspekt meiner Arbeit ist eine kompetente Verteidigung im Jugendstrafverfahren, die unter anderem auch darin besteht, im Zweifel in einem angemessenen und unterstützenden Umfeld untergebracht zu werden. Dabei liegt mein Fokus stets auf dem Ziel der Erziehung und Resozialisierung, die für mich eine echte Herzensangelegenheit sind.
Im Alter von 14 bis 18 Jahren ist man nach dem Gesetz Jugendlicher und es ist zwingend das Jugendstrafrecht anzuwenden. Zwischen 18 und 21 Jahren gilt man nach dem Gesetz als Heranwachsender, wobei hier die Entscheidung von der sozialen Reife abhängt, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Diese sensiblen Abstimmungen erfordern fachliche Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Gericht und Jugendgerichtshilfe, die ich in der Verteidigungsaufgabe intensiv wahrnehme.
Erwachsenenstrafrecht
Strategisch kompetente Verteidigung
Auch im Erwachsenenstrafrecht gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen aufgrund der individuellen Fallgestaltung. Wir werden die individuelle Strategie intensiv erörtern und das Für und Wider der verschiedenen Vorgehensweisen und Konsequenzen daraus besprechen und in Ihrem Sinne verfolgen.




Egal, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge erhalten haben, sich in Untersuchungshaft befinden oder mit einem Haftbefehl konfrontiert sind – in jeder Situation stehe ich Ihnen als erfahrene Strafverteidigerin zur Seite. Ich unterstütze Sie bei Problemen mit Bewährungsbeschlüssen, Fahrverboten oder Anklageschriften und helfe Ihnen, Ihre Rechte bei Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen zu wahren. Auch als Opfer einer Straftat, bei einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Berufung und Revision bin ich für Sie da. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihre Rechte zu wahren.
Strafvollzugsbetreuung
Anträge, Beschwerden, Reintegration

Als Ihre Anwältin im Strafrecht stehe ich Ihnen auch während des Strafvollzugs zur Seite. Ob es um die Stellung von Anträgen, wie Haftlockerung oder Verlegung, die Prüfung und Einlegung einer Berufung oder um die Reintegration nach der Haftzeit geht – ich setze mich gezielt für Ihre Rechte und Perspektiven ein. Mein Ziel ist es, Ihre Situation zu verbessern und Ihnen bei der Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben zu helfen. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Expertise.
Personensuche
Verschwunden: Partner, Kinder, Verwandte, Zeugen

Die Suche nach verschwundenen Personen ist oft eine belastende und herausfordernde Situation. Als Anwältin im Strafrecht unterstütze ich Sie mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung dabei, vermisste Partner, Kinder, Verwandte oder wichtige Zeugen aufzuspüren. Ob im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren, Sorgerechtsstreitigkeiten oder familiären Konflikten – ich begleite Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess.
In enger Zusammenarbeit mit Behörden, privaten Ermittlern und anderen Fachleuten helfe ich dabei, Informationen zu beschaffen und Maßnahmen einzuleiten, die zur Klärung des Falles führen. Mein Ziel ist es, schnell und effektiv zu handeln, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit Gewissheit zu verschaffen.
Dabei stehe ich Ihnen nicht nur juristisch zur Seite, sondern biete auch eine einfühlsame und diskrete Betreuung. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung, der Kommunikation mit Polizei und Ämtern sowie bei der Wahrung Ihrer Rechte.
Die Suche nach vermissten Personen erfordert eine sorgfältige und strategische Herangehensweise. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.
